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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Leistungsumfang

Die Internetseite https://holigo.de wird von der Holigo GmbH (nachfolgend Holigo genannt) betrieben.

Über diese Internetseite vermittelt Holigo Reisenden oder Kunden Reiseleistungen und sonstige Leistungen.

Dieses Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und Holigo als Reisevermittler wird in den nachfolgenden Bedingungen geregelt.

Holigo weist alle Reisenden und Reiseteilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit Holigo, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger und unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.

Da mit Holigo lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande kommt, gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Tätigkeit als Vermittler. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keinen Einfluss auf die Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Vor der Buchung der Reise werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers angezeigt und müssen durch den Reisenden und die Reiseteilnehmer aktiv bestätigt werden.

In Fällen in denen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (wie etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zum Tragen.

Dem Reisenden und Reiseteilnehmern bleibt es ausdrücklich überlassen, sich, im Rahmen der angebotenen Leistungen, über die für die Entscheidung über den Reisevertragsabschluss entscheidenden Fragen zu informieren, wenn diese über die von Holigo bereitgestellten Informationen von den jeweiligen Leistungsträgern hinausgehen.

1. Buchungsauftrag

1.1 Über die von Holigo selbstständig betriebene Internetseite https://holigo.de erfolgt der Auftrag an Holigo, eine touristische Leistung, Einzelleistung oder Beförderung zu besorgen.

Der verbindliche Buchungsauftrag, den der Kunde abgibt, kann online durch Klick auf den Button ,,zahlungspflichtig buchen”, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Der Kunde ist an diesen Buchungsauftrag so lange gebunden, bis der jeweilige Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger den Auftrag annimmt oder ablehnt. Der jeweilige Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger erklärt die Annahme des Auftrags durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung inklusive Sicherungsschein per E-Mail oder per Post.

Holigo trägt die vertragliche Pflicht der ordnungsgemäßen Vermittlung der gebuchten touristischen Leistungen, Einzelleistungen oder Beförderungsleistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung ist Pflicht des jeweiligen vermittelten Leistungsträgers. Holigo trägt demnach nicht die Pflicht zur Erbringung der gebuchten Leistung.

1.2 Buchungsauftrag bei Linienflügen
In dem Moment, indem der Buchende auf den Button ,,zahlungspflichtig buchen” klickt, kommt ein verbindlicher Buchungsauftrag zustande. Dieser Buchungsauftrag ist rechtsverbindlich. Der Buchende hat Holigo mit diesem Auftrag dazu angewiesen eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung eines bestimmten Leistungsträgers zu vermitteln. Die verbindliche Bestätigung durch Holigo in Form der Rechnung gilt im Allgemeinen als Annahme. Wenn der Buchende die Zahlart Kreditkarte ausgewählt hat, gilt die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden, Reisenden oder Reiseteilnehmers bereits als Annahme des Auftrages. In dem Moment indem die Reisedokumente an den Buchenden versandt wurden, ist die Vermittlung erfolgt. Die Reisebestätigung kann sowohl per E-Mail, als auch per Post erfolgen.

2. Bezahlung

2.1 Für alle buchbaren Reiseleistungen sind die möglichen Zahlungsarten, wie z.B. Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte, jeweils aufgeführt. Je nach Leistungsträger können diese variieren. In den Angaben des jeweiligen Leistungsträgers zur Zahlung können Sie u. a. entnehmen ob eine Anzahlung fällig ist, auf welche Höhe sich diese beläuft und bis wann diese fällig ist.

2.2 Sollte Holigo in einem Ausnahmefall das Inkasso des Preises für die Reiseleistungen übernehmen und vom Buchenden Einzug per SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkartenzahlung als Zahlungsart ausgewählt werden, erteilt der Buchende, Reisende oder Reiseteilnehmer Holigo die ausdrückliche Ermächtigung, die jeweiligen fälligen Beträge über die angegebene IBAN oder Kreditkartennummer einzuziehen. Dies geschieht zum bei Buchung genannten Zeitpunkt. Darüber hinaus weist der Buchende mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats sein Kreditinstitut an, die von Holigo auf ihrem Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen. Wenn sich die durch den Buchenden, Reisenden oder Reiseteilnehmer hinterlegten Bankdaten zwischen Buchung und Reiseantritt ändern, ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich zu melden und anzugeben.

2.3 Im Falle, dass das Inkasso über SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte durch den jeweiligen Anbieter der Reiseleistung selbst erfolgt, ist Holigo dazu bevollmächtigt, die jeweiligen Daten an diesen weiterzuleiten.

2.4 Sollte der jeweilige Leistungsträger oder Reiseveranstalter erklären, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, besteht seitens des Buchenden, Reisenden und Reiseteilnehmers keinerlei Schadenersatzanspruch gegenüber Holigo.

3. Leistungen der Anbieter

Sowohl aus der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers oder Reiseveranstalters, als auch aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung, ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen. Zur Prüfung der Angaben des Anbieters oder Reiseveranstalters ist Holigo weder verpflichtet, noch haftet Holigo dem Reisenden oder Reiseteilnehmer gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. Auch für Rechenfehler in den Online-Angeboten, Druckfehler oder Schreibfehler in den Angaben des jeweiligen Vertragspartners haftet Holigo nicht.

Die Bestätigung einer Buchung, die automatisch auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, entfaltet keine Wirkung, wenn der vereinbarte Reisepreis deutlich von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.

4. Preis- und Leistungsänderungen

4.1 Sollte es nach Vertragsabschluss notwendig sein, Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen und diese vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind diese nur gestattet, falls die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Sollten die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sein, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt.

5. Umbuchung und Stornierung

5.1 Vor Reisebeginn haben alle Reisenden und Reiseteilnehmer jederzeit die Möglichkeit, von der gebuchten Reise zurückzutreten. Die hierdurch entstehenden Stornogebühren richten sich nach den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers bzw. Reiseveranstalters, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Die Stornobedingungen werden mit den AGB des Leistungsträgers, in dem diese enthalten sind, vor Buchung im Buchungsprozess angezeigt und müssen vom Buchenden bestätigt und akzeptiert werden. Stornierungen sowie Umbuchungen können lediglich über Holigo abgewickelt werden, da Holigo als Vermittler auftritt. Die Stornierung und somit der Rücktritt durch den Kunden von der Reise gilt als vorliegend, wenn diese dem Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter zugegangen ist und wird nach dieser Grundlage berechnet.

5.2 Die Form in der der Rücktritt von der Reise erfolgen muss, richtet sich nach den AGB des jeweiligen Leistungsträgers oder Reiseveranstalters.

5.3 Sollte der Kunde nach Buchung eine Umbuchung der Reise vornehmen wollen, wie beispielsweise eine Änderung des Termins, des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterbringung, des Ortes oder des Reisezieles, so ist der Reiseveranstalter bzw. der Leistungsträger dazu berechtigt ein entsprechendes Umbuchungsentgelt pro Reiseteilnehmer zu erheben. Es kann durchaus vorkommen, dass die Umbuchung einer vermittelten Leistung als Rücktritt von der Reise mit Neuabschluss eines Vertrages erfolgt und somit Stornierungsgebühren gemäß der AGB des Leistungsträgers bzw. Reiseveranstalters anfallen. Nicht in Anspruch genommene Teilstrecken bei Flugreisen können nicht Teilrückerstattet werden.

5.4 Bei durch Holigo vermittelte Last-Minute- und Pauschalreisen gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Vertragspartners. Diese werden vor Buchung angezeigt und müssen vom Buchenden akzeptiert werden.

5.5 Bei einem über Holigo vermittelten Fluges gelten die Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Leistungsträgers/Veranstalters. Ob ein Flug umbuchbar oder stornierbar ist und welche Gebühren und Kosten hierfür anfallen richten sich nach deren Angaben.

5.6 Durch Holigo vermittelte Flüge enthalten ein Service- bzw. Vermittlungsentgelt.

5.7 Bei durch Holigo vermittelten Hotelaufenthalten gelten immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Vertragspartners. Diese werden vor Buchung angezeigt und müssen vom Buchenden akzeptiert werden.

5.8 Bei über Holigo vermittelte Versicherungen, Mietwagen, Transfers oder weitere Extras gelten besondere Bestimmungen und ebenfalls die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers, mit dem der Vertrag geschlossen wird.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Der Leistungsträger oder Reiseveranstalter, mit dem ein Vertrag über eine bestimmte Reiseleistung geschlossen wurde, ist nicht dazu verpflichtet, Reiseleistungen, die der Reisende nicht in Anspruch genommen hat, zu erstatten. Der Grund auf dem die nicht Inanspruchnahme beruht, wie beispielsweise eine frühzeitige Rückreise, sind hierfür nicht relevant.

7. Reiseunterlagen

Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung der gebuchten Pauschalreise, Beförderungsleistung oder Einzelleistung durch den jeweiligen Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Holigo an den Kunden versendet. Dies kann per E-Mail oder Post erfolgen. Sollte die Reiseleistung kurzfristig gebucht werden, können die Reiseunterlagen in Ausnahmefällen am entsprechenden Abflughafen hinterlegt werden.

8. Versicherungen

Grundsätzlich ist im Reisepreis keine Reiseversicherung enthalten. Daher empfiehlt Holigo den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung für alle Reiseteilnehmer.

9. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll-, und Devisenvorschriften

9.1 Für die Erfüllung der zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen und die Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen, vor allem die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen ist jeder Reisende und Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Beschaffen aller erforderlichen und notwendigen Reisedokumente liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reisenden und der Reiseteilnehmer. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften und dem hieraus eventuell entstehendem Schaden geht dieser zu Lasten des Reisenden/der Reiseteilnehmer. Dies trifft auch dann zu, wenn die Vorschriften sich nach Buchung ändern.

Informationen zu den Einreisbestimmungen Ihres Ziellandes finden Sie in unserer “Info”-Rubrik.

9.2 Holigo weist ausdrücklich darauf hin, dass es jederzeit zu Änderungen der in Punkt 9.1 genannten Bestimmungen kommen kann. Für die ausgewiesenen Informationen und Bestimmungen übernimmt Holigo keine Haftung. Holigo empfiehlt dem Reisenden und den Reiseteilnehmern daher dringend, sich selbstständig bei den zuständigen Behörden, Institutionen und Ämtern tagesaktuelle Informationen einzuholen.

10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Mit Holigo besteht lediglich ein Vermittlungsverhältnis, weshalb die Leistungen des jeweiligen Leistungsträgers oder Reiseveranstalters ausschließlich diesem obliegen. Der jeweilige Leistungsträger und Reiseveranstalter haftet selbst für seine Leistungen. Weder erbringt Holigo die Leistungen, noch haftet Holigo für diese.

10.2 Holigo weist, ohne Einschränkung der Haftung der Holigo aus dem mit dem Kunden bestehenden Reisevermittlungsvertrag, darauf hin, dass die Angaben über die Leistungen der Leistungsträger und Reiseveranstalter auf den Angaben dieser gegenüber Holigo beruhen.

10.3 Für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, haftet Holigo dem Teilnehmer gegenüber dennoch.

10.4 Holigo haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für entstandene Schäden aufgrund von der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Gesundheitsschäden, Personenschäden oder Tod als Folge des Schadens, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.5 Die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt sich bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten. In einem solchen Fall wird der Preis der vermittelten Leistung im Einzelfall betragsmäßig auf die Haftung beschränkt.

10.6 Für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Mitarbeiter von Holigo gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen ebenfalls.

10.7 Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Abtretungsverbot

Es ist ausgeschlossen Ansprüche des Teilnehmers gegen Holigo an Dritte abzutreten. Dies umfasst ebenfalls die Abtretung an Verwandte oder Ehepartner. Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sind ebenso betroffen wie aus unerlaubter Handlung. Ebenfalls unzulässig ist darüber hinaus die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen.

12. Datenschutz

Unserer Erklärung über Datensicherheit und Datenschutz bei Holigo können Kunden genaue Informationen zur Datensicherheit und dem Datenschutz entnehmen.

13. Gerichtsstand und alternative Streitbeilegungen

13.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Holigo kann bei Streitigkeiten lediglich an Ihrem Sitz verklagt werden. Bei von Holigo erhobenen Klagen gegen den Reiseanmelder, den Reisenden oder Reiseteilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgebend. Sollte sich die durch Holigo erhobene Klage gegen Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder Vollkaufleute richten, ist der Sitz von Holigo maßgebend.

13.2 Holigo behält sich die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle für den Einzelfall vor. Die Holigo GmbH ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit an diesen teilzunehmen.

Stand: Dezember 2020

Anschrift:

Holigo GmbH
Düsselstraße 18a
D-41564 Kaarst